Kostenübernahme

Hörgeräte werden vom Hörgeräteakustiker angepasst nach einer Verordnung durch den HNO-Arzt. Die Krankenkasse beteiligt sich an den Kosten für Hörgeräte mit einem gesetzlich geregelten Festbetrag der die Grundversorgung deckt. Bei Rathaus-Optik erhalten Sie allerdings für diesen Festbetrag ein hochwertiges, volldigitales Hörgerät mit hochauflösenden Klangkomfort und Sprachverständlichkeit auch in Gesellschaft.

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